Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jobcenter-landkreis-badkissingen.de veröffentlichte Website des Jobcenter Bad Kissingen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten (und/oder Ausnahmen) nur teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Der Jobcenter Bad Kissingen arbeitet laufend daran, seine Websites und Dokumente barrierefrei zu gestalten. Leider sind noch nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei. Für manche Inhalte können wir derzeit keine barrierefreien Alternativen bereitstellen. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder bestimmte Inhalte nicht nutzen können, nehmen Sie gerne über die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten Kontakt mit uns auf.
Diese Erklärung wurde am 02. September 2025 erstellt und zuletzt am 02. September 2025 aktualisiert.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stephan Herrmann
Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen
Columbiastr. 10
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 / 7124 – 300
E-Mail: Stephan.Herrmann@jobcenter-ge.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv