Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) unterstützt Sie mit:
Ziel ist es, Ihre aktuelle Notlage so zu überbrücken, damit Sie künftig Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können.
Die Grundsicherung ist die Absicherung des Existenzminimums, also die Sicherung des zum Leben Notwendigen. Diese Absicherung ist für alle gedacht, denen zu wenig oder keine eigenen Mittel zur Verfügung stehen.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Bürgergeld haben Sie, wenn Sie
Leistungsberechtigt können Sie auch sein, wenn Sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben.
Sie befinden sich in einer Notlage und wenden sich deshalb an das Jobcenter? Vielen Menschen ergeht es, dass sich im Laufe des Lebens Situationen entwickeln, die nicht vorhersehbar waren und existenzbedrohend sind. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen zu helfen und Sie bei der Überwindung Ihrer Notlage zu unterstützen. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Informationen zusammengestellt, wie – wir gemeinsam mit Ihnen – möglichst schnell zu einem guten Ergebnis zu kommen.
Um Ihren Antrag auf existenzsichernde Leistungen schnellstmöglich bearbeiten zu können, benötigen wir die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen und gegebenenfalls noch weitere Informationen. Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung mit uns Kontakt auf. Anhand Ihrer individuellen Lebenssituation stellen wir für Sie die notwendigen Antragsunterlagen zusammen.
Sollten sich in der laufenden Bearbeitung Rückfragen ergeben oder weitere Informationen und Nachweise benötigt werden, nehmen wir kurzfristig Kontakt mit Ihnen auf. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag erst abschließend bearbeiten können, wenn uns alle relevanten Informationen vorliegen. Daher bitten wir Sie, möglichst schnell auf etwaige Rückfragen zu reagieren.
Hinweis: Bitte reichen Sie keine Originale ein, sondern nach Möglichkeit nur Kopien.
Im Rahmen der Antragstellung wird Ihnen eine Integrationsfachkraft zugeordnet, die Sie auf Ihrem weiteren Weg unterstützt. Das oberste Ziel der gemeinsamen Arbeit ist es, dass Sie wieder alleine für Ihren Lebensunterhalt sorgen können und nicht mehr auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind.
Die Bedürfnisse Einzelner zur finanziellen Unabhängigkeit sind sehr unterschiedlich. Benötigen Sie lediglich Unterstützung bei der Stellensuche oder sind umfangreichere Hilfen erforderlich, beispielsweise bei einer angespannten privaten Situation, anhaltender Krankheit oder finanziellen Verpflichtungen? Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Integrationsfachkraft, welche Sie entsprechend Ihrer individuellen Situation berät, offene Fragen klärt und gemeinsam mit Ihnen einen guten Plan für den weiteren Weg erarbeitet.
Zur Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle oder beim beruflichen Wechsel entstehen viele Fragen und Unsicherheiten. Ihre Integrationsfachkraft wird Sie gerne begleiten und Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Erfordert die Arbeitssuche oder Arbeitsaufnahme weitere Unterstützung? Hierfür stehen unseren Integrationsfachkräften verschiedene Förderleistungen zur Verfügung. Diese reichen von der Übernahme der Kosten für Bewerbungsmaterial über die Vermittlung in ein professionelles Coaching bis hin zur kompletten Neuqualifizierung im Zuge einer Umschulung. Diese Förderleistungen sind keine Pflichtleistungen und werden von unseren Integrationsfachkräften individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt, um das vereinbarte Ziel zu erreichen. Unsere Integrationsfachkräfte sind gegenüber der Gemeinschaft der Steuerzahler verpflichtet, wirtschaftlich und sparsam zu handeln. So ist gesichert, dass auch in der Zukunft jedem die Förderung zugänglich ist, die er für seine Situation benötigt.
Sollten Sie Fragen, Wünsche und Ideen haben – unsere Integrationsfachkräfte beraten Sie gerne. Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Förderleistungen grundsätzlich im Vornherein zu stellen sind. Eine nachträgliche Übernahme der Kosten ohne vorherige Förderzusage ist nicht möglich.